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05.10.2019 14:38:15
13.10.2021 11:01:09
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Gewerbeordnung (GewO)

Gewerbeordnung
GewO
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Gewerbe Anmeldung
99050012104000
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Anmeldung Gewerbe
Gewerbe,Anmeldung

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen
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Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Kreisordnungsamt (Gewerbeaufsicht) informiert.

Nicht anzeigepflichtig nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind sog. „Freie Berufe“, die in Selbstständigkeit ausgeübt werden. Hierzu zählen künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannten freien Beruf oder doch um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt, der sollte direkt beim zuständigen Finanzamt Hilden unter der Rufnummer 02103 / 9170 nachfragen. Das Finanzamt beantwortet auch Fragen zur steuerlichen Erfassung.

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).

Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.

Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges

Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).

Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Siehe erforderliche Unterlagen

Natürliche Pers. 26,00 Euro
juristische Pers. 33,00 Euro zzgl. 13,00 Euro jeder weitere Geschäfsführer

Nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird mit der Bearbeitung begonnen. Im Anschluss wird der Gewerbeschein postalisch übersandt.

1-2 Wochen

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

GewA1
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
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02103 721336
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Freigabe Final
Unternehmensanmeldung und -genehmigung
online
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung (Reifegrad: 3)
Bund, Land, Kommunal
Ordnungsbehörde
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Wirtschaftsserviceportal Version 2.0 (Herbst 2020)
Gewerbeanmeldung: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gewerbe Anmeldung
Digitales Bürgerbüro Paderborn
10294
Inbetriebnahme NRW
30.03.2018 00:00:00
30.06.2018 00:00:00
30.09.2018 00:00:00
30.11.2018 00:00:00
30.11.2018 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit