Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die in anderen Staaten für ein Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in eigener Person geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
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