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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 12:41:57
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Gewerbeordnung
GewO
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Gewerberegisterauszug
99052001000000
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Die Gewerbekartei enthält alle in Hilden angezeigten und ansässigen Unternehmen und Betriebe.

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Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Wer Auskünfte zu einem in Hilden ansässigen Gewerbe haben möchte, kann einen Gewerberegisterauszug beantragen.

Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können ausschließlich auf schriftlichen Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen ist für die Weitergabe der Daten nicht erforderlich.

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).

Wichtiger Hinweis:

Es handelt es sich hierbei nicht um das sogenannte gewerbliche Führungszeugnis, welches Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Gewerbezentralregister.

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
  • zuletzt bekannte Anschrift
  • Angaben zur eigenen Person
  • Bei erweiterter Auskunft: Nachweis des rechtlichen Interesses durch Erläuterung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente
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Die Verwaltungsgebühr beträgt je Anfrage 20,00 €.
Wenn eine örtliche Ermittlung erforderlich sein sollte, beträgt die Verwaltungsgebühr 40,00 €.
Die Gebühren werden Ihnen in Form eines Kostenbescheides in Rechnung gestellt.

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formlos, schriftlich

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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
ja
+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-1336
ja
ja
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Freigabe Final
Gewerberegisterauszug
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Unternehmen
Querschnitt
OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Gewerberegisterauszug: Leika-Leistung Gewerberegisterauszug (Reifegrad: 3)
Kommunal
Ordnungsamt
Land
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Digitales Bürgerbüro Paderborn
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In Arbeit
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