Die Gewerbekartei enthält alle in Hilden angezeigten und ansässigen Unternehmen und Betriebe.
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere
Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller
ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von
Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht
nicht.
Öffentliche
Stellen und Privatpersonen können ausschließlich auf schriftlichen Antrag
einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des
Betroffenen ist für die Weitergabe der Daten nicht erforderlich.
Die
Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom
30.11.1995 - 432-62.0-9/95).
Wichtiger Hinweis:
Es
handelt es sich hierbei nicht um das sogenannte gewerbliche Führungszeugnis,
welches Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen.
Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Gewerbezentralregister.
Die
Verwaltungsgebühr beträgt je Anfrage 20,00 €.
Wenn
eine örtliche Ermittlung erforderlich sein sollte, beträgt die
Verwaltungsgebühr 40,00 €.
Die
Gebühren werden Ihnen in Form eines Kostenbescheides in Rechnung gestellt.
formlos, schriftlich
Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr