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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 16:12:00
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  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung

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Gewerbesteuer
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Wer einen Gewerbebetrieb in Hilden unterhält, muss auf die Gewinne Steuern zahlen.
Veranlagung, Abgabe, Steuermessbetrag, Unternehmenssteuer, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerveranlagung, Gewerbesteuererlass, Steuer, Hebesatz

Die Gewerbesteuer ist von Gewerbebetrieben mit einem Betriebssitz im Stadtgebiet Hilden zu entrichten.

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Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hilden unterliegen der Gewerbesteuer.

Als gewerbesteuerpflichtige Gewerbebetriebe gelten Betriebe, die aufgrund ihrer Rechtsform oder aufgrund ihrer Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewerbliche Einkünfte erzielen.

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Gewerbesteuermessbetrags erfolgen i.d.R. durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Gewerbesteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 16 Gewerbesteuergesetz) festlegt, der auf den Gewerbesteuermessbetrag angewendet wird.

Regelmäßig bemessen sich die Vorauszahlungen an dem letzten Veranlagungsergebnis, es sei denn, es wird ein gesonderter Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassen oder die Vorauszahlungen sind auf Antrag abweichend festgesetzt worden.

Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden, wird der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag durch das jeweils zuständige Finanzamt zerlegt. Jede Betriebsstätten-Gemeinde erhält den anhand von objektiven Aufteilungsmaßstäben errechneten Zerlegungsanteil zugewiesen.

Gewerbeanmeldung

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Hebesätze der Stadt Hilden
2026: 400%
2025: 400%
2024: 400%

Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Gewerbesteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt wird der entsprechende Gewebesteuerbescheid von der Stadt Hilden erlassen.

Bei Neugründungen / Neuansiedlungen kann die Stadt Hilden Vorauszahlungen aufgrund der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung festsetzen.

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  • SEPA-Mandat
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Stadt Hilden
IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben

Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
steueramt@hilden.de
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+49 2103 72-85620
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Gewerbesteuer
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Steuern & Abgaben
Steuern & Zoll
OZG-Leistung Gewerbesteuer: Leika-Leistung Gewerbesteuer (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Gewerbesteuer: Leika-Leistung Gewerbesteuer (Reifegrad: 0)
Land, Kommunal
Stadtkasse, Steueramt
Bund
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Digitale Gewerbesteuer: OZG-Leistung Gewerbesteuer: Leika-Leistung Gewerbesteuer
10364
Vorbereitung NRW
01.06.2021 00:00:00
01.07.2021 00:00:00
01.07.2022 00:00:00
01.07.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit