Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Im Gewerbezentralregister wird erfasst:
Hinweis:
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller
Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister,
das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie
Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung,
Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Für natürliche Personen (im Bürgerbüro):
Für juristische Personen (bei der Gewerbemeldestelle):
13,00 EUR je Auskunft
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Hinweis:
Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung.
Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin,
müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr