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11.05.2022 12:36:04
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BauO NRW

BauG, BauO NRW, BauPrüVO
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Grundstücksteilung Genehmigung
99123008006000
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Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung für diese Teilung.

Grundstücksteilung, Aufteilung eines bebauten Grundstückes, Teilungsgenehmigung, Grundbucheintrag

Die Teilungsgenehmigung berechtigt Sie, ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, in mehrere Grundstücke aufzuteilen und diese dann als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu lassen.

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Um ein bebautes Grundstück zu teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Dies gilt auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung in mehrere Grundstücke entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Bei unbebauten Grundstücken, für die darüber hinaus auch keine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Es kann jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, dass dies bestätigt wird (Negativzeugnis).

Eine Teilungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. ein öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt worden ist
  • Bauzeichnungen, sofern sie für die Beurteilung erforderlich sind

Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

  • Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich, sowie auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. 
  • Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans zuwiderlaufen.

Die Höhe der Gebühr für die Teilungsgenehmigung bzw., das Negativzeugnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).

Schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Es erfolgt eine Prüfung, ob die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden z.B. Anträge auf Eintragung der entsprechenden Baulast angefordert.

Sobald die Voraussetzungen für eine Teilung erfüllt sind, wird Genehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, das zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt wird.

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Keine

Antragsformular: Bauportal NRW

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Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!



Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Grundstücksteilungsgenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung (Reifegrad: 1)
Land, Kommunal
Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde
Land
Untere Baubehörde, Obere Baubehörde
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium der Justiz
Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Grundstücksteilung Genehmigung
10534
Umsetzung NRW
01.01.2019 00:00:00
22.05.2019 00:00:00
08.07.2021 00:00:00
16.08.2021 00:00:00
01.06.2022 00:00:00
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Freigegeben
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit