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05.10.2019 14:38:15
21.12.2020 09:37:36
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Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch
Widerspruch
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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
99107015000000

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung.
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft).

Es gibt Situationen im Leben, in denen man infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage gerät, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

Sozialhilfe, Soziale Hilfen, Schwierigkeiten, Haft, Wohnungslos,

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Sozialhilfeleistung, die an Personen gerichtet ist, welche sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Sie befinden sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten und können diese aus eigener Kraft nicht selbst überwinden? Dann können Sie Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.

Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

Besondere Lebensverhältnisse können sein:

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,

vergleichbare nachteilige Lebensumstände.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

  • Unterlagen bzw. Nachweise der besonderen Lebenslage (z.B. Haftbescheinigung). 
  • Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos.
  • Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Nachweise zum vorhandenen Vermögen:

  • Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere
  • Bestattungsvorsorgeverträge
  • Sterbegeldversicherung

Nachweise aus Lebensversicherungen:

  • Police
  • Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und bislang eingez. Beiträge
  • Ggfs. Ruhendstellung.

Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:

  • Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen.
  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.  Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Ansprechpartner/-in.

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Es fallen keine Gebühren an.

Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

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Formloser Antrag mit Begründung.
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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
sozialhilfe@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
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Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: OZG-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Leika-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
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Konzeption NRW
17.07.2020 00:00:00
28.09.2020 00:00:00
01.07.2022 00:00:00
03.10.2022 00:00:00
03.10.2022 00:00:00
03.10.2022 00:00:00
In Arbeit
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In Arbeit
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