Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
Es gibt Situationen im Leben, in denen man infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage gerät, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Sozialhilfeleistung, die an Personen gerichtet ist, welche sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht bewältigen können.
Sie befinden sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten und können diese aus eigener Kraft nicht selbst überwinden? Dann können Sie Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.
Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.
Besondere Lebensverhältnisse können sein:
vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.
Nachweise zum vorhandenen Vermögen:
Nachweise aus Lebensversicherungen:
Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Ansprechpartner/-in.
Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung