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05.10.2019 14:38:15
12.10.2021 12:40:58
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  • Hundesteuersatzung
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abgabenordnung

Hundesteuersatzung, KAG, AO

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Hundesteuer
99102013000000
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Wer einen Hund hält muss hierfür Steuern zahlen.
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund anmelden, Ermäßigung

Für die Haltung von Hunden wird in Hilden eine Hundesteuer erhoben.

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Das Halten eines Hundes ist im Gebiet der Stadt Hilden steuerpflichtig.
Wird ein Hund angeschafft, ist dieser im Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Nachweis über die Anschaffung (z.B.: Kauf- oder Übernahmevertrag) einzureichen.

Mit dem Hundesteuerbescheid wird eine Hundesteuermarke verschickt, welche dem angemeldeten Hund umgehängt werden muss.

Die Steuerpflicht zur Hundesteuer erstreckt sich auf den / die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem / ihren Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere volljährige Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragt werden. Die Hundesteuersatzung sieht Ermäßigungen für folgende Sachverhalte vor:

  • Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern der Halter in Besitz eines Jagdscheins ist (gilt maximal für 2 Hunde)
  • Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden, sofern eine entsprechende Prüfung abgelegt wurde und die entsprechende Verwendung glaubhaft gemacht wird
  • Hund von Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und / oder Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld (§§ 19 - 27 SGB II) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichgestellt sind, jedoch nur für einen Hund

Die Ermäßigung wird nicht für sogenannte gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gewährt.

Von der Hundesteuer befreit werden Hunde

  • zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen; die Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl", "TBl" oder "H" 
  • die aus dem Tierheim Hilden erstmalig in den Haushalt des Halters/der Halterin aufgenommen wurden; die Steuerbefreiung wird befristet für 24 Monate gewährt und beginnt mit dem 1. des Monats der Übernahme; die befristete Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage des Nachweises über die Tiervermittlung
(Die Befreiung gilt nicht für sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.)

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Hundesteueranmeldung / -abmeldung
  • Kaufvertrag
  • Übernahmeerklärung
  • Ermäßigungsnachweis
  • Euthanasiebescheinigung

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Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2026, gültige Steuertarife:

1 Hund: 120,00 €
2 Hunde: 150,00 € je Hund
3 Hunde: 162,00 € je Hund

1 gefährlicher Hund: 960,00 €
2 gefährliche Hunde: 1.200,00 € je Hund

Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.

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Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.

  • Anmeldung zur Hundesteuer
  • Abmeldung zur Hundesteuer
  • SEPA-Mandat
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Stadt Hilden
IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben

Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
steueramt@hilden.de
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+49 2103 72-85620
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Hundehaltung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tierhaltung
Engagement & Hobby
OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Land, Kommunal
Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Serviceportal Stadt Bielefeld
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In Arbeit
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