Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Wenn die Daten im Kinderreisepass aktualisiert werden, wird die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr festgelegt, auch wenn der ursprünglich ausgestellte Kinderreisepass länger gültig war.
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Zur Aktualisierung des Kinderreisepasses muss neben mindestens einem Sorgeberechtigten zudem das Kind und folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Inhaltlich vorbereitet - Bitte überprüfen!
Text von https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/RP/198672193/071110000000
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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