Der Kinderreisepass wird von der zuständigen Stelle sofort bei Antragsstellung ausgehändigt.
Das Kind muss bei der Antragsstellung zwecks Identitätsprüfung persönlich anwesend sein.
Zur Antragsstellung müssen Sie die Geburtsurkunde bzw. den alten Kinderreisepass (soweit vorhanden) mitbringen.
Es wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Das Kind muss bei Antragsstellung anwesend sein.Für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses fallen Gebühren iHv. 13,00€ an.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet 6,00
Inhaltlich vorbereitet - bitte prüfen!
Text von https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NI/308631903/031590017017
Inhaltlich vorbereitet - bitte prüfen!
Text von https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NI/308631903/031590017017
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr