kinderreisepass0
05.10.2019 14:38:15
22.03.2022 12:25:05
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§ 15 Paßgesetz (PaßG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html]
Paßgesetz
PassG
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Kinderreisepass Meldung
99085003014000
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Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

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Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.






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Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.

Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.


Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

  • Personalausweis / Pass des anzeigenden Erziehungsberechtigten
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

Bei Wiederauffinden:

  • gefundener Kinderreisepass

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Meldung unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern)
ggf. Vordrucke zu Meldung
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Kopiert von Städten Potsdam und Lehrte

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Reisepass
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Auslandsaufenthalt
Mobilität & Reisen
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Bund, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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In Arbeit
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