Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Bei Wiederauffinden:
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Kopiert von Städten Potsdam und Lehrte
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr