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03.01.2022 12:47:51
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§ 22 ff SGB VIII, KiBiz

Sozialgesetz Achtes Buch, Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern - Kinderbildungsgesetz

SGB VIII KiBiz

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Kindertagesstätte
99041004000000

Kindertageseinrichtungen für Kinder ab 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

Kindertageseinrichtungen bieten für Kinder 0 - 6 Jahre Bildung, Erziehung und Betreuung an.

Kindertageseinrichtung Betreuung Bildung Förderung Sprachförderung

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen

Sie wünschen für Ihr Kind 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie mehr.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

Dennoch ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig, Sie als Eltern entscheiden. Zur Sprachförderung, Schulvorbereitung und Persönlichkeitsentwicklung ist es jedoch sinnvoll und geboten, dass Ihr Kind (ab Vollendung des dritten Lebensjahres) eine Kindertageseinrichtung besucht. In einer Kindertageseinrichtung hat Ihr Kind vielfältige soziale Kontakt und erhält spielerisch Anregungen in allen Bildungsbereichen. Ihr Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres hat Ihr Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die wöchentliche Betreuungszeit richtet sich nach dem Bedarf Ihres Kindes und zweitrangig nach Ihrem Bedarf zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ihr Kind kann nur eine Kindertageseinrichtung besuchen, sofern ein Masernschutz vorhanden ist (Ausnahmen, sind gesetzlich geregelt).

Ihr Kind kann jede Kindertageseinrichtung besuchen, auch wenn es eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist.

Beleg Masernschutz

Ihr Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. Ihr Kind hat das erste Lebensjahr nicht vollendet, aber beide/das alleinerziehende Elternteil/e können nicht selber die Betreuung sicherstellen.

Für die Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Betreuungsangebot wird ein Kostenbeitrag - der sogenannte Elternbeitrag erhoben (Beitragssatzung Elementarbereich). Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Sie melden Ihren Betreuungswunsch im Platzvergabeprogramm „Little Bird“ an. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Sie stellen sich in der Kindertageseinrichtung persönlich vor. Die Kindertageseinrichtung/ der Träger der Kindertageseinrichtung entscheidet über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen von freien Kapazitäten sowie nach trägerspezifischen Aufnahmekriterien. Sofern Ihnen ein Platz angeboten werden kann, schließen Sie mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Der Träger meldet die Aufnahme der Stadt Hilden. Die Stadt Hilden erhebt einen Elternbeitrag.

Bis zu 6 Monate ab Antragstellung

Keine - die meisten Kapazitäten und die größte Auswahl steht regelmäßig zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

  • Betreuungsvertrag (in Kita ausgehändigt)
  • Elternerklärung zum Familieneinkommen

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Sofern Ihr Kind zwei Jahre vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt regelhaft eine Sprachstandsfeststellung in der wohnortnahen Grundschule. Sollte ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, muss Ihr Kind verpflichtend Sprachförderangebot in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen.

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Stadt Hilden
III-40.1 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kita und Tagespflege

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
kitaservice@hilden.de
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+49 2103 72-1525
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Freigabe Final
Kindertagesbetreuung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Kinderbetreuung
Familie & Kind
OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0)
Kommunal
Jugendamt, Landschaftsverbände
Land
kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte
Digitale Bürgerdienstleistungen Folgeantrag
10019
Konzeption NRW
01.01.2021 00:00:00
01.09.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.08.2022 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
Freigegeben
Freigegeben
Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit