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Kreistagswahl
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Sie können den Kreistag in Ihrem Kreisgebiet wählen.
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  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • Wahltag ist ein Sonntag
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Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder einen Wahlschein besitzen. Wahltag ist ein Sonntag.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Mitbürgern Identitätsnachweis)

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.
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Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

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Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
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+49 2103 72-404
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+49 2103 72-1152
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Freigabe Final
Wahlergebnisse
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
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Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit