lebenspartnerschaftsurkunde0
05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 12:28:51
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§ 61 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__61.html]
Personenstandsgesetz
PStG
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Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
99079003012000
das registerführende Standesamt stellt Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

Lebenspartnerschaft, Urkunde, Nachweis

Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Sie enthält folgende Angaben:

  1. Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor
  2. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
  3. Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
  4. Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
  5. gegebenenfalls die Auflösungsvermerke

  • Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

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Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8

Persönliche Beantragung:

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.


 

Beantragung per Post:

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname
  2. Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
  3. wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

 

Online-Beantragung:


Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

2 - 5 Tage

keine

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 2)
Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10028
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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Freigegeben
Freigegeben
Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit