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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 16:09:10
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Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

BestG NRW
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Leichenpass
99101003000000
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Sobald ein Leichnam aus Deutschland ausgeführt werden soll, benötigt man dazu einen Leichenpass der Ordnungsbehörde.
Feuerbestattung, Bestatter, Beerdigung, Leichenhalle, Leichenpass, Leichenaufbewahrung, Feuerbestattungsgesetz, Leichenausgrabung, Leiche, Bestattungsinstitut, Leichenwesen, Leichenwagen, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, Beerdigungsinstitut, Bestattung, Leichenverordnung

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig.

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Nach § 17 Abs. 1 Bestattungsgesetz NW sind Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird auf Antrag von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt. Für die Ausstellung des Leichenpasses müssen der Ordnungsbehörde bestimmte Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden (siehe unter "Unterlagen").

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

  • zustellfähige Anschrift des Bestattungsinstitutes, welches den Transport ausführt;
  • die Beförderungsweise (z.B. Leichenwagen, Leichenwagen und Flugzeug);
  • den Transportweg (z.B. Abflughafen-Ankunftsflughafen-Beerdigungsort oder Abfahrtsort-Grenzübergang-Beerdigungsort).

Dem Antrag sind darüber hinaus noch folgende Urkunden/Bescheinigungen beizufügen:

  • die Todesbescheinigung (Totenschein);
  • die Bestätigung über die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt (Sterbeurkunde);
  • eine Bescheinigung über eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder die Freigabeerklärung der für den Sterbefall zuständigen Staatsanwaltschaft;
  • eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung des Leichnams.

Wird der Antrag vollständig gestellt, wird der Leichenpass ausgestellt.
Pro Leichenpass 25,00 €
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Der Leichenpass wird unmittelbar nach Antragstellung ausgestellt und ausgehändigt. Es wird jedoch um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Übersendung der erforderlichen Unterlagen gebeten.
keine
Der Antrag kann formlos (per Mail, Fax oder Post) oder persönlich gestellt werden.
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Stadt Hilden
II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Ordnungsamt@hilden.de
Ja
+49 2103 72-608
Ja
+49 2103 72-1322
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Freigabe Final
Leichenpass
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
OZG-Leistung Leichenpass: Leika-Leistung Leichenpass (Reifegrad: 3)
Kommunal
Ordnungsamt, Standesamt, Gesundheitsamt, Friedhofsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Leichenpass: OZG-Leistung Leichenpass: Leika-Leistung Leichenpass
10604
Umsetzung NRW
01.10.2021 00:00:00
01.12.2021 00:00:00
01.02.2022 00:00:00
30.06.2022 00:00:00
01.09.2022 00:00:00
01.09.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit