NULL
05.10.2019 14:38:15
03.01.2022 12:39:31
2/3
NULL
Bundesmeldegesetz
BMG
NULL
1
1
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Melderegisterauskunft
99115004000000
NULL

Das Bürgerbüro erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister zu einer bestimmten Person. Dies kann hilfreich sein, etwa zur Verfolgung rechtlicher Ansprüche, oder auch, um eine aus den Augen verlorene Person zu finden oder ein Klassentreffen zu organisieren.

NULL
  • Varianten:
    - einfache Melderegisterauskunft
    - erweiterte Melderegisterauskunft
    - Archivauskunft
  • einfache Melderegisterauskunft enthält:
    - Familienname
    - Vorname(n)
    - Doktorgrad
    - derzeitige Anschriften
    - Tatsache des Versterbens
    zu der gesuchten Person
  • erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich:
    - frühere Namen
    - Geburtsdatum
    - Geburtsort
    - bei Geburt im Ausland auch den Staat
    - Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    - derzeitige Staatsangehörigkeiten
    - frühere Anschriften
    - Einzugs- und Auszugsdatum
    - Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin
    - Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin
    - Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
  • für eine erweitere Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden

Das Bürgerbüro erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister zu einer bestimmten Person.

Die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz:   

Hierbei werden Vor- und Familienname, Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift mitgeteilt. Sollte die gesuchte Person verstorben sein, wird auch dies mitgeteilt.

Die erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz:

Über den Umfang der einfachen Melderegisterauskunft hinaus dürfen weitere persönliche Daten der gesuchten Person mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran nachgewiesen wird.

Die erweiterte Datenmitteilung umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) und Namen und Anschrift des Ehe- bzw. Lebenspartners oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerin,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften, Tag des Ein und Auszugs,
  • gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin,
  • Sterbetag und -ort. 

Das Bürgerbüro hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn bei der Antragstellung ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, insbesondere zur Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Archivauskunft

Die Daten des Melderegisters werden nach einem bestimmten Zeitraum archiviert. Sie stehen dann nicht mehr unmittelbar zur Verfügung, sondern müssen in aller Regel aufwändig zugänglich gemacht werden. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

keine

einfache Melderegisterauskunft: Keine

erweiterte Melderegisterauskunft: berechtigtes oder rechtliches Interesse

Beispiele für ein berechtigtes Interesse (nicht abschließend):

  • Bonitätsprüfung,
  • Anbahnung einer Geschäftsbeziehung,
  • Beendigung einer Geschäftsbeziehung im Sterbefall,
  • Offene Forderungen,
  • Versicherungsverträge etc.

Die Erteilung einer Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig.

  • Die einfache Melderegisterauskunft kostet
    • 6,00 Euro, wenn sie online beantragt und automatisiert erteilt wird,
    • 11,00 Euro, wenn sie persönlich oder schriftlich beantragt wird.
  • Die erweiterte Melderegisterauskunft kostet 15,00 Euro.
  • Die Archivauskunft ist gebührenpflichtig und kostet je nach Verwaltungsaufwand zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro.

Die Gebühren werden nach Erteilung der Auskunft erhoben (Ausnahme: online Beantragung → direkt im Antragsverfahren). Sie erhalten zusammen mit der Auskunft einen Gebührenbescheid.
Das Bürgerbüro nimmt keine Verrechnungsschecks an; diese werden zurückgesandt.

Die Auskunft kann persönlich, schriftlich oder online (nur einfache Melderegisterauskunft) im Bürgerbüro beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift der gesuchten Person in Hilden.
Beachten Sie, dass keine Auskunft erteilt werden kann, wenn auch nur eine der von Ihnen gemachten Angaben nicht stimmt.

einfache Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskünfte beantragen Sie bitte über das Onlineformular, das Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Wählen Sie dort zunächst "Stadt Hilden" als Verwaltung aus. Danach werden alle notwendigen Angaben über Pflichtfelder abgefragt.

einfache Melderegisterauskunft für Großkunden

Poweruser, beispielhaft Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, können sich bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) registrieren lassen. Neben den Meldedatenbeständen der Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen können auch Meldedatenbestände von Meldebehörden in Baden-Württemberg, Hessen u.a. Bundesländern abgefragt werden.

Weiter mit ZEMA-Online

NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-1777
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Meldebescheinigung und -registerauskunft
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft (Reifegrad: 4)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern
Meldebescheinigung & -registerauskunft: OZG-Leistung Meldebescheinigung und -registerauskunft: Leika-Leistung Melderegisterauskunft
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen
10559
Umsetzung NRW
08.04.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
31.12.2020 00:00:00
01.07.2021 00:00:00
01.11.2021 00:00:00
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit