einbuergerung0
05.10.2019 14:38:15
16.11.2020 15:13:40
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§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) [http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__9.html]
Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG
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Miteinbürgerung Genehmigung für Ehegatten mit Einbürgerrungsanspruch
99099004006001
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Sie und Ihr Ehegatte möchten gemeinsam die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Welche Voraussetzungen Sie beide dafür erfüllen müssen und wie Sie vorgehen, erfahren Sie hier.

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag derjenigen Person, die eingebürgert werden möchte. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall die Eltern - den Antrag stellen. Die Einbürgerung ist aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften möglich, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Diese sind davon abhängig, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob die Einbürgerung eine Ermessensentscheidung ist. Für Ehegatten und minderjährige Kinder besteht die Möglichkeit einer "Miteinbürgerung"

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Einbürgerungsbewerber:innen erhalten nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der Einbürgerungsabteilung ein Merkblatt, auf dem die benötigten Unterlagen aufgeführt sind.

Voraussetzungen, die der miteinzubürgernde Ehegatte erfüllen muss:

  • Der Ehegatte hat seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht seit mindestens 2 Jahren.
  • Der Ehegatte erfüllt die Voraussetzungen für eine eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch.
  • Es liegt kein Grund für die Versagung der Einbürgerung vor.
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

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Sie stellen gemeinsam mit Ihrem Ehegatten einen schriftlichen Einbürgerungsantrag. Es genügt, wenn der Antrag auf Miteinbürgerung rechtzeitig vor der Einbürgerung des anderen Ehegatten gestellt wird.

Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Die Einbürgerungsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt

  • das Landesamt für Verfassungsschutz,
  • die Polizei,
  • das Sozialamt,
  • die Bundesagentur für Arbeit und
  • weitere Stellen.

Wenn derzeit ein Strafverfahren gegen Sie läuft, warten Sie den Abschluss ab.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erhalten Sie eine befristete Einbürgerungszusicherung.

Sie müssen dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen.

Sobald Sie diese nachweisen, erhalten Sie von der zuständigen Stelle die Einbürgerungsurkunde.

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Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen!


Text von https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NW/7d82af6c8c7f8ee55f51aad3ccf4129c/051130000000

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Einbürgerung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Einbürgerung: OZG-Leistung Einbürgerung: Leika-Leistung Miteinbürgerung Genehmigung für Ehegatten mit Einbürgerrungsanspruch
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Inbetriebnahme NRW
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