Das Nutzungsrecht kann im Sterbefall oder je nach Grabart auch zu Lebzeiten erworben werden.
Es gibt folgende Grabarten:
Reihengrabstätte, Urnenreihengrabstätte, anonyme Reihengrabstätte, anonyme Urnenreihengrabstätte, pflegefreie Reihengrabstätte, Aschestreufeld............Erwerb nur im Sterbefall
Wahlgrabstätte, Urnenwahlgrabstätte, Baumgrabstätte, Urnenwand, Urnenerdkammer, Begräbniswald...............Erwerb im Sterbefall und zu Lebzeiten
Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer der
Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
Vordruck Erwerb im Sterbefall ist mit dem Bestatter/ dem Beerdigungsinstitut auszufüllen und zu unterschreiben.
Vordruck Erwerb zu Lebzeiten ist mit dem jeweiligen Vorarbeiter des jeweiligen Friedhofes auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Kosten für den Erwerb eines Grabes sind in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) geregelt https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-10%20Friedhofsgeb%C3%BChrensatzung.pdf