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05.10.2019 14:38:15
07.05.2021 15:20:41
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§§ 45, 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

StVO 

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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
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Parkplatz für einen Umzug freihalten.

Haltverbotszone, Parkplatzabsperrung für Umzug, Parkfläche, Halteverbotszone, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Reservierung Parkplatz, Möbellieferung

Für das Beladen und Entladen beim Umzug können Privatpersonen oder Unternehmen für das Umzugsfahrzeug eine Halteverbotszone bei der Ordnungsbehörde beantragen. Die Halteverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor deren Wirksamkeit aufgestellt werden und den Vorgaben der StVO entsprechend (keine selbst gemalten Schilder oder Absperrungen mit Flatterband o.ä.). Ohne eine solche Genehmigung der Ordnungsbehörde dürfen keine Parkplätze reserviert werden.

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Es besteht die Möglichkeit, eine Haltverbotsstrecke für das Umzugsfahrzeug bei der Ordnungsbehörde zu beantragen, damit vor dem alten und/oder neuen Wohnsitz ein Abstellort für das Fahrzeug sichergestellt bzw. das Be- und Entladen des Fahrzeuges bequemer möglich ist. Auch wenn der Einsatz eines Lastenaufzuges o.ä. geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 72 Stunden vor der Wirksamkeit aufgebaut werden. Die Beschilderung muss den Vorgaben der StVO (Zeichen StVO 283) entsprechen, darf also nicht aus Flatterband und/oder selbst gestalteten Schildern bestehen, und muss ein Zusatzschild mit der Dauer der Wirksamkeit aufweisen. Für die Beschilderung ist der Genehmigungsnehmer selbst verantwortlich. Die Stadt Hilden stellt keine Schilder zur Verfügung.

Der Antrag kann formlos per Mail, Fax oder Post gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • zustellfähige Anschrift des Antragsteller, Tel.Nr. für Rückfragen;
  • Größe/Art und Kennzeichen (sofern bekannt) des Umzugsfahrzeuges;
  • benötigter Platzbedarf und Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. 3 Parkbuchten vor Musterstr. Nr. 99);
  • Datum und zeitlicher Rahmen des Umzuges;
  • Angaben zu einem möglichen weiteren Platzbedarf (z.B. für einen Lastenaufzug).

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn verkehrliche oder ordnungsbehördliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Reservierung öffentlicher Flächen für die eigenen Zwecke ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Für jede beantragte Örtlichkeit 30,00 € pro Tag.  Die Genehmigung ist nur für maximal 3 zusammenhängende Tage möglich.

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen nach Antragstellung die Genehmigung zum Aufstellen der Haltverbotsschilder. Die Genehmigung enthält Auflagen, welche die Art der Schilder, die Aufstellung der Beschilderung und die Sicherung der Arbeitsstelle betreffen. Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die (selbst beschafften) Verkehrszeichen aufstellen.

ca. 5-7 Arbeitstage

Antragstellung mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungszeitraum. 

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Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

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Stadt Hilden
II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Ordnungsamt@hilden.de
Ja
+49 2103 72-608
Ja
+49 2103 72-1326
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Freigabe Final
Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Land, Kommunal
Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Verkehr
Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen: OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Digitales Bürgerbüro Paderborn
10348
Inbetriebnahme NRW
01.04.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
15.10.2020 00:00:00
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10.01.2022 00:00:00
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In Arbeit
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In Arbeit
In Arbeit