Einkommensschwache Menschen in Hilden können einen Pass (den sogenannten "Itter-Pass") erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten Sie den Itter-Pass unmittelbar im Amt für Soziales und Wohnen.
Wer Wohngeldleistungen bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, erhält den
Itter-Pass auf Antrag im Amt für Soziales und Wohnen unter Vorlage des
aktuellen Wohngeldbescheides.
Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itterpass. Dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.
Der Itterpass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann aber anschließend erneut beantragt werden. Sollten während des laufenden Bewilligungszeitraumes die Sozialleistungen eingestellt werden, entfällt Ihr Anspruch auf Vergünstigung nach diesem Itterpass. Bitte geben Sie dann Ihren Itterpass zurück.
Erhalt des Itter-Passes über die Stadtverwaltung Hilden:
Beantragung beim Jobcenter ME-aktiv:
Bitte fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Leistungsbescheid bei. Das Jobcenter ME-aktiv leitet Ihren Antrag an das zuständige Amt der Stadtverwaltung Hilden weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihren Itter-Pass.
Itterpass-Antrag
Vergünstigungskatalog
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung