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05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:39:09
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Personalausweisgesetz
PAuswG
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Personalausweis
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Jede Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Dies muss persönlich erfolgen. In Hilden ist das Bürgerbüro zuständig.
Onlinetermin, Online-Termin
  • Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
  • Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
  • Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Ausnahme:
    Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
  • Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
    Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
  • Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.
  • Online-Funktion:
    - Ab vollendetem 16. Lebensjahr ist Nutzung der Online-Funktion des Ausweises möglich
    - An vielen Stellen ist es möglich sich per Smartphone oder Kartenlesegerät online auszuweisen, z.B. zur KFZ-Zulassung, Rentenauskunft oder (bald) elektronischen Wohnsitzanmeldung
    - Alle Informationen im Personalausweisportal
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    • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital übermittelt oder im Bürgerbüro im Rahmen der Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € erstellt werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur Übersicht

    • Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind. 
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Hauptwohnsitzgemeinde hat der Ausstellung des Ausweises durch eine nicht-zuständige Behörde zuzustimmen. 

    • EUR 46,00 ab dem 07.02.2026 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
    • EUR 27,60 ab dem 07.02.2026 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis 
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde 
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland, sowie bei Ausstellung durch Inlandsbehörden für im Ausland lebende Deutsche
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
    • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. 
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Im Hildener Bürgerbüro können Sie Onlinetermine vereinbaren, für die Abholung des Personalausweises benötigen Sie in der Regel keinen Termin.

    • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können.
    • Die Bearbeitungszeit liegt bei der Bundesdruckerei und kann von der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden.

    • Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 
    • Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

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    der Personalausweis kann nur in persönlicher Vorsprache beantragt werden.

    Online-Funktion:

    Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises möglich. Mit dieser Funktion kann man sich an vielen Stellen bequem per Smartphone oder Kartenlesegerät online ausweisen. Beispiele dafür sind die KFZ-Zulassung, die Rentenauskunft oder künftig auch die elektronische Wohnsitzanmeldung. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Personalausweisportal.

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    Stadt Hilden
    II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

    Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

    Am Rathaus
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    40721
    Hilden
    Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
    Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
    buergerbuero@hilden.de
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    +49 2103 72-1777
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    Bearbeitet
    Freigabe Final
    Personalausweis
    offline (noch nicht in Betrieb)
    2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
    Querschnitt Bürger
    Querschnitt
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    Bund, Kommunal
    Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
    Bund, Land
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    Ministerium des Innern
    kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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    Ministerium des Innern
    Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Personalausweis
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    zurückgestellt
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    In Arbeit
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    In Arbeit
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    In Arbeit
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    In Arbeit