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abgeschleppteFahrzeuge0
05.10.2019 14:38:15
31.08.2021 13:45:01
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Die Kosten des Abschleppunternehmens und die Verwaltungsgebühren sind gemäß § 24 Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 3 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und § 77 VwVG NRW und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung (VwVG - VO VwVG NRW) zu erstatten.
Ordnungsbehördengesetz
OBG
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abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung
99108008013000
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Stadt Hilden
II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Abgeschleppte Fahrzeuge
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Logistik & Transport
Mobilität & Reisen
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Kommunal
Ordnungsamt
Kommunal
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern, Ministerium für Verkehr
10417
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit