Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
In FormSolutions nichts gefunden
Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht aller Sorgeberechtigen vorgelegt werden. Das kann bereits bei der Antragstellung erfolgen.
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!
Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/RP/8967539/071110000000
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr