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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 11:57:30
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Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

SchfkVO

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Schülerbeförderung Durchführung
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Zuständigkeit für die Schülerbeförderung

Schülerfahrkostenverordnung, Schülerbeförderung, Zuständigkeit, Schulträger, Schulträgerprinzip, Kostenträger, Antrag, Antragsformular, Bewilligungszeitraum, Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerzeitkarten, Schülerticket, Schülerspezialverkehr, Beförderung mit Privatfahrzeugen., Schulamt

Schülerbeförderung Durchführung Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers.

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der Schülerbeförderung.

Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen. Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.

Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).

Für die Antragstellung keine, Eigenanteil Schoko-Ticket

Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten in Ihrem jeweiligen Schulsekretariat. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt. Bei vorliegendem Anspruch: Schülerzeitkarten (4er-Tickets): Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet. Schülerticket (Schoko-Ticket) nach § 2 Abs. 3 SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Rheinbahn. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden. Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an. Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.

Im Normalfall: zum 1. des nächsten Monats bzw. Schulbeginn, wenn möglich unverzüglich In Sonderfällen: abhängig vom zeitlichen Ausmaß der Anspruchsprüfung.

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten in Ihrem jeweiligen Schulsekretariat.

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Stadt Hilden
III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Schulverwaltung@hilden.de
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+49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
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Freigabe Final
Schülerbeförderung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Schule
Bildung
OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Durchführung (Reifegrad: 0)
Kommunal
Schulverwaltungsamt
Land
Ministerium für Schule und Bildung
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Schule und Bildung
Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket: OZG-Leistung Schülerbeförderung: Leika-Leistung Schülerbeförderung Durchführung
Das digitale Schülerticket
10042
Umsetzung NRW
01.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.07.2021 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.12.2022 00:00:00
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Die Leistungsbeschreibung befindet sich derzeit in fachlicher und juristischer Prüfung durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW.
Freigegeben
nicht vorgesehen
nicht vorgesehen
Vorgelegt
Vorgelegt