Gaststätten müssen in der Sperrzeit von 05:00 bis 06:00 Uhr schließen. Es gilt jedoch die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Die Fenster und Türen der Gaststätte sind ab 22.00 Uhr (Eintritt der Nachtruhe) vollständig geschlossen zu halten.
Wenn Sie in einer Gaststätte Änderungen an Ihrer Sperrzeit wünschen, können Sie einen formlosen Antrag stellen.
Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr