§ 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
§§ 16 ff Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW)
Gewerbeordnung
Glücksspielstaatsvertrag
Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW
GewO
GlüStV
AG GlüStV
Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig.
Die Beantragung einer Spielhalle wird in einem umfangreichen Verfahren geprüft.
Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr