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05.10.2019 14:38:15
30.03.2021 11:28:06
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§ 33i Gewerbeordnung (GewO)

§ 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

§§ 16 ff Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW)

Gewerbeordnung

Glücksspielstaatsvertrag

Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW

GewO

GlüStV

AG GlüStV

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Spielhallen
99050028000000
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Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.
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Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig.

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  • Baurechtliche Zustimmung
  • gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Die Beantragung einer Spielhalle wird in einem umfangreichen Verfahren geprüft.

Bis zu 5.000 € pro Spielhalle
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Durch das umfangreiche Prüfverfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten gerechnet werden.
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formloser Antrag
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
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+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-1324
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Freigabe Final
Unternehmensanmeldung und -genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Unternehmensführung & -entwicklung
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Bund, Land, Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Gewinnspiel, Spielgeräte, und -hallen: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielhallen
10294
Inbetriebnahme NRW
08.01.2020 00:00:00
01.12.2020 00:00:00
01.06.2021 00:00:00
21.02.2022 00:00:00
21.02.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit