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05.10.2019 14:38:15
17.11.2020 14:08:30
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§ 30 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) [http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__30.html]
Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG
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Staatsangehörigkeitsausweis
99011003000000
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Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Das Bürgerbüro nimmt Anträge für die hier gebündelten Leistungen entgegen und leitet diese an den Kreis weiter.


Vorgesehen zum Löschen lt. https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/suche?query=Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Stadt Hilden
nicht zutreffend
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Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Zugeordnet
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Bund, Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
10259
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit