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05.10.2019 14:38:15
23.06.2021 13:11:54
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§ 13 der Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990 sowie § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte vom 14.12.1990
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Standplatzgenehmigung
99050054000000
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Es gibt zum einen den Hauptmarkt, welcher sich in der Hildener Innenstadt befindet, sowie einen stadtteilbezogenen, kleineren Markt im Hildener Norden.

Wochenmarkt, Hauptmarkt, Nordmarkt, Südmarkt, Hildener Wochenmärkte, Marktstandgenehmigung, Wochenmarktgenehmigung
In Hilden gibt es den Hauptmarkt (Mittwoch und Samstag) und den Nordmarkt (Freitag). Wenn Sie auf einem dieser Märkte einen Stand aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Standplatzgenehmigung). Die erforderliche Erlaubnis erteilt das Ordnungsamt der Stadt Hilden.

In Hilden finden wöchentlich drei Wochenmärkte statt und bieten der Hildener Bevölkerung ein abwechslungsreiches und vielfältiges Angebot an. Dieses zieht auch zahlreiche auswärtige Besucher an.

Der Hauptmarkt findet auf dem Nové-Město-Platz statt.

  • Mittwochs von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Samstags von 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr

 Der Nordmarkt findet auf dem Parkplatz zwischen der Beethovenstraße und der Lortzingstraße statt.

  • Freitags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktdaten des Ordnungsamtes.

  • Antragsformular (Online, PDF)
  • ein Bild von dem Verkaufswagen/Verkaufsstand mit Größenangaben (Länge, Tiefe, Höhe in m)
  • eine genaue Beschreibung der Waren, die feilgeboten werden sollen
  • eine Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanzeige für ein stehendes Gewerbe
  • für Urbetriebe ein entsprechender Nachweis des Finanzamtes

Nach Vorlage dieser Unterlagen wird zeitnah geprüft, ob die Händlerin oder der Händler einen Standplatz angeboten bekommt. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es eine Warteliste geben.  

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Die Gebühren für den Standplatz richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung. Außerdem ist die Höhe abhängig von der Größe der benötigten Fläche sowie der Anzahl der gewünschten/genutzten Markttage. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

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Online-Antrag oder alternativ Antrag (PDF) für eine Standplatzgenehmigung auf dem Hildener Wochenmarkt

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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
ja
+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-1323
ja
ja
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Freigabe Final
Wochen- und Spezialmärkte
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung (Reifegrad: 2)
Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Wirtschaftsserviceportal - 1. Digitalisierungsstraße (Start: 1.7.2020)
Standplatzgenehmigung Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt: OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Standplatzgenehmigung
10350
Inbetriebnahme NRW
01.07.2020 00:00:00
29.01.2021 00:00:00
31.03.2021 00:00:00
02.05.2022 00:00:00
02.05.2022 00:00:00
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In Arbeit
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit