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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 16:06:40
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Personenstandsgesetz
PStG
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Sterbefall im Ausland
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Wenn ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland gestorben ist, dann kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
Sterbefall, Nachbeurkundung, Urkunden

Ein im Ausland erfolgter Sterbefall einer/eines deutschen Staatsangehörigen kann in einem deutschen Standesamt auf Antrag nachbeurkundet werden.

Ist ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden

Ist ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden; für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose ausländische Personen und ausländische geflüchtete Personen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte/die Ehegattin oder Lebenspartner/die Lebenspartnerin des/der Verstorbenen.

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.

Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ergibt sich weiterhin keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

  • ausl. Sterbeurkunde mit dt. Übersetzung
  • Meldenachweis
  • urkundlicher Nachweis über den Familienstand

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110,- €

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keine
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Sterbefallanzeige
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
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Land, Kommunal
Standesamt
Land
Ministerium des Innern
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerium des Innern
Geburts- und Sterbefallanzeige: OZG-Leistung Sterbefallanzeige: Leika-Leistung Sterbefall im Ausland
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Umsetzung NRW
01.03.2020 00:00:00
01.09.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
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01.03.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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