NULL
05.10.2019 14:38:15
05.02.2021 16:00:53
4
NULL
NULL

BauO NRW

NULL
NULL
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Teilbaugenehmigung
99012014000000
NULL

  • Für einen bereits eingereichten Bauantrag können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück beginnen können.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des entsprechenden Teils begonnen werden

NULL

  • Nach Einreichung eines Bauantrages können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück wie beispielsweise dem Aushub der Baugrube, Fundamentgräben und Gräben für die Entwässerungsanlagen, Einbringen der Fundamente und der Kellersohle, Verlegen der Entwässerungsleitungen und Herstellen des Kellergeschosses ohne Decke beginnen können.
  • Voraussetzung ist, dass bereits geprüft werden konnte, ob das Bauvorhaben insgesamt genehmigungsfähig ist.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden

NULL

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und konnte dessen grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bereits festgestellt werden, so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.
Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen, sofern alle Auflagen der Teilbaugenehmigung erfüllt wurden und die ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang eingereicht wurden.

Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung.

Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

Ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem der Genehmigungsumfang hervorgeht, muss eingereicht werden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens gegeben ist. Wenn dies zutrifft, wird die Teilbaugenehmigung erteilt.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

NULL

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Keine

NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Bauvorbescheid und Baugenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Teilbaugenehmigung (Reifegrad: 1)
Bund, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
10519
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit