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05.10.2019 14:38:15
23.06.2021 13:11:54
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Gewerbeordnung
GewO
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Teilnahme an einer Veranstaltung
99050073000000
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Jeder darf Veranstaltungen und Märkte besuchen. Gewerbetreibende, die das Sortiment des ausgeschriebenen Marktes anbieten, dürfen nach Vorgabe des Veranstalters teilnehmen.

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Jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Der Veranstalter kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandelt werden.

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.

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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
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+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Wochen- und Spezialmärkte
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Teilnahme an einer Veranstaltung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Teilnahme an einer Veranstaltung: OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Teilnahme an einer Veranstaltung
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Inbetriebnahme NRW
01.10.2020 00:00:00
14.01.2021 00:00:00
01.03.2021 00:00:00
23.05.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit