Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.
Zu Ihrer Person sind Daten falsch oder unvollständig bei öffentlichen Stellen hinterlegt? Hier erfahren Sie Näheres.
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.
Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:
Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.
Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:
In FormSolutions nichts gefunden
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!
Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NW/69f5a9290e74078b585c820562c21098/051130000000
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr