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Bürgerliches Gesetzbuch
BGB
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Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
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Unterhaltsanspruch der Mutter aus Anlass der Geburt

Sicherstellung Lebensunterhalt der Mutter aus Anlass durch den Vater, Festsetzung der Höhe

Für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren.

Sie haben Fragen zum Anspruch auf Unterhalt einer Mutter aus Anlass der Geburt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.
Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
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persönlicher Termin erforderlich

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Es erfolgt nur eine Beratung und keine Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

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Stadt Hilden
III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus
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Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Kindesunterhalt
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Trennung mit Kind
Familie & Kind
OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt (Reifegrad: 0)
Land, Kommunal
Jugendamt, Landschaftsverbände
Bund
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium der Justiz
Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerservice (Kinder, Jugend und Familie)
10034
Inbetriebnahme NRW
01.03.2020 00:00:00
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In Arbeit
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Soll-Prozess-Entwurf der Digitalen Modellregion Wuppertal: Negativattest ausstellenWichtig ist, dass es sich um nicht finale und auch nicht abgestimmt Versionen handelt (weder technische Machbarkeit noch rechtliche oder vollständige inhaltliche Prüfung sind vollständig erfolgt). Es handelt sich um erste Ideen und Aufschläge unsererseits, die eine mögliche Lösung sein könnten. Die dort hinterlegten Bearbeitungszeiten sind von uns geschätzt und die Informationen an den Bausteinen sind z.T. Arbeitshinweise oder Gedankenstützen für uns und nicht durch die Fachlichkeit qualitätsgesichert. An manchen Stellen sind die Modelle auch nicht hundertprozentig PICTURE-konform dargestellt (insbesondere die Darstellung bei der Gestaltung der Antragsformulare).
In Arbeit
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