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Auslandsunterhaltsgesetz
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Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
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Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland

Unterhalt Durchsetzung Unterhalt Festsetzung Unterhalt…im Ausland

Unterhalt Durchsetzung Unterhalt Festsetzung Unterhalt Pflichtiger lebt im Ausland

Eine für Sie oder für einen Ihrer Familienangehörigen zum Unterhalt verpflichtete Person lebt im Ausland und kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Hier finden Sie weitere Informationen.

Das Auslandsunterhaltsgesetz findet Anwendung, sofern ein im Ausland lebender Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt. Ziel des Auslandsunterhaltsgesetzes ist es, die Verfolgung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern, wenn völkerrechtliche Verträge bzw. internationale Übereinkommen nicht bestehen, aber mit dem betreffenden Staat die Gegenseitigkeit erklärt wurde. Derzeit ist die Gegenseitigkeit mit 48 amerikanischen Bundesstaaten, 11 kanadischen Provinzen und Territorien und der Republik Südafrika vereinbart. Grundsätzlich besteht nach dem Auslandsunterhaltsgesetz die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche aus Verwandtschaft und aus der Ehe geltend zu machen. Dies beschränkt sich allerdings in der Praxis im Verhältnis zu den meisten Staaten der USA und den meisten Provinzen und Territorien Kanadas hauptsächlich auf die Geltendmachung von Kindesunterhalt. Verschiedentlich ist es möglich gleichzeitig mit dem Kindesunterhalt auch Ehegattenunterhalt geltend zu machen. 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland

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Stadt Hilden
III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
beistandschaften@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Kindesunterhalt
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Trennung mit Kind
Familie & Kind
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Land, Kommunal
Jugendamt, Landschaftsverbände
Bund
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium der Justiz
Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
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Inbetriebnahme NRW
01.03.2020 00:00:00
01.04.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.06.2021 00:00:00
01.09.2021 00:00:00
01.01.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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