abschrBeglaub0
05.10.2019 14:38:15
05.04.2022 13:33:13
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§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__34.html]
Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG
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Unterschriften Beglaubigung
99014007035000
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Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

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Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf

  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Notarkammer.

  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Ausweis-Dokument: zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

  • Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift

Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen

  1. bei einer deutschen Behörde oder
  2. bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.

  • Ausgeschlossen von einer Beglaubigung

  1. Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
  2. auf Dokumenten in fremder Sprache,
  3. auf Verträgen,
  4. wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
  5. auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.

  • Persönliches Erscheinen

Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.

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In FormSolutions nichts gefunden

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Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/BE/L100108_158142/11

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Beglaubigungen
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
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Land, Kommunal
Bürgerdienstleistungszentrum
Land
Ministerium des Innern
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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