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05.10.2019 14:38:15
23.06.2021 13:11:54
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§ 69 Gewerbeordnung (GewO) 

§§ 64 bis 68 GewO

Gewerbeordnung
GewO
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Veranstaltung
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Volksfeste und Märkte müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.

Trödelmarkt, Volksfeste, Spezialmärkte, Genehmigung

Die Durchführung von Veranstaltungen wie Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten muss vom Veranstalter beantragt werden. Es erfolgt dann die Festsetzung vom Ordnungsamt.

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Veranstaltungen wie Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste müssen vom Veranstalter beantragt und vom Ordnungsamt nach der Gewerbeordnung festgesetzt werden. Hierzu zählen auch Trödelmärkte, Second-Hand-Verkäufe, Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen. Dann sind die Veranstalter und Aussteller von einigen gesetzlichen Beschränkungen befreit, wie z.B. Ladenschlussgesetz, Arbeitszeitgesetz und Gewerbeanzeige. Sollen z.B. an einem Sonntag auf einer Veranstaltung Gegenstände verkauft werden, so bedarf es zwingend einer Festsetzung. Mit der Festsetzung erwächst dem Veranstalter auch eine Durchführungsverpflichtung. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung.

Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend der Gaststättenerlaubnis zu erörtern. Zur Vorbereitung kann das angebotene Antragsformular vorab ausgefüllt und mitgebracht werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Gewerbeanzeige gem. § 14 GewO bei einer GmbH mit HR B-Auszug
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (bei GmbH vom Geschäftsführer und der GmbH)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt (bei einer GmbH nur von der GmbH)
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (bei einer GmbH nur von der GmbH)
  • Händler- und Warenverzeichnis
  • Mietvertrag

Bei Veranstaltungen von Vereinen müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte klären Sie dies vorab mit den Mitarbeitenden der Gewerbeabteilung.

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180 bis 500 €, je nach Veranstaltung und Häufigkeit
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
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+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Wochen- und Spezialmärkte
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit