spielhallen0
05.10.2019 14:38:15
18.08.2021 15:03:52
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Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Genehmigung, die bei der Bezirksregierung zu beantragen ist.Ausnahme hiervon ist die vom Ministerium für Inneres und Kommunales am 25.02.2013 bekannt gemachte „Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen“, die unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Kleine Lotterien und Ausspielungen ohne besondere Einzelerlaubnis durchzuführen.Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde.Quelle https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1397-lotterien-und-ausspielungen-tombolen
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Glücksspiel veranstalten Erlaubnis
99089027005000
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Veranstaltungserlaubnis
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
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Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Leika-Priorität 1
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit