NULL
05.10.2019 14:38:15
23.06.2021 11:09:40
2/3
NULL
Gewerbeordnung
GewO
NULL
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Veranstaltung eines Wanderlagers
99050042000000
NULL

Beispiele für Wanderlager sind der vorübergehende Verkauf in Verkaufs- und Ausstellungsräumen anderer Unternehmen, in einem Zelt, in zeitweise leer stehenden Ladenlokalen, in Hotels und Gaststätten, insbesondere auch anlässlich von sogenannten Kaffeefahrten sowie der Verkauf vom LKW, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen heraus. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Wanderlager.

Wanderlager, Kaffeefahrt, Verkaufsveranstaltung

Wanderlager werden definiert als Verkaufsveranstaltungen zum vorübergehenden Vertrieb von Waren im Einzelhandel außerhalb von stationären Geschäften.

Sie wollen außerhalb Ihrer Betriebsstätte mit einer öffentlich beworbenen Verkaufsveranstaltung Waren anbieten oder auch Warenbestellungen entgegen nehmen? Dann müssen Sie diese Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt anzeigen.

Sofern Gewerbetreibende außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer "festen Verkaufsstätte" aus vorübergehend Waren zum sofortigen Verkauf anbieten, Bestellungen für Waren annehmen oder vermitteln, handelt es sich um ein Wanderlager im Sinne des § 56a der Gewerbeordnung (GewO).

Sofern auf die Veranstaltung mit einer öffentlicher Ankündigung insbesondere jegliche Art von Werbung hingewiesen wird, besteht für solche Wanderlager neben der Reisegewerbekartenpflicht eine Anzeigepflicht im Sinne des § 56a der Gewerbeordnung. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß, nicht vollständig oder entspricht die öffentliche Ankündigung nicht den genannten Vorschriften, kann die Behörde die Veranstaltung untersagen (§ 56a Abs. 3 Gewerbeordnung)

  • Kopie der gültigen Reisegewerbekarte
  • formlose schriftliche Anzeige sowie Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

Die Anzeige muss folgendes enthalten:

  • Ort, genaue Anschrift der Veranstaltung
  • Zeit der Veranstaltung
  • Name und Wohn- bzw. Betriebsanschrift des vor Ort zuständigen Veranstalters (im Falle der Vertretung auch der Name der Vertreterin oder des Vertreters)
  • Name und Wohn- bzw. Betriebsanschrift desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden ist der (Haupt-)Wohnsitz zu benennen

NULL
Für die Anzeige eines Wanderlagers fallen keine Gebühren an.
NULL
NULL
NULL

formloser Antrag

NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
ja
+49 2103 72-85608
NULL
+49 2103 72-1323
ja
ja
NULL
Freigabe Final
Ausnahmegenehmigung für besondere Verkaufsveranstaltungen
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Ausnahmegenehmigung für besondere Verkaufsveranstaltungen: Leika-Leistung Veranstaltung eines Wanderlagers (Reifegrad: 3)
Kommunal
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
10345
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit