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Gewerbeordnung
GewO
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Veranstaltung Festsetzung
99050032002000
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Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie Jahrmärkte, Spezialmärkte oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Trödelmärkte oder Volksfeste organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Trödelmarkt, Büchermarkt, Modellspielzeugmarkt, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt, Schützenfest

Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
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Volksfeste (§ 60 b GewO)
Volksfeste sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr lange Tradition besitzen. Im Unterschied zu Stadtfesten und anderen Großveranstaltungen wird das Erscheinungsbild eines Volksfestes von den zum Teil riesigen Fahrgeschäften geprägt. Sie werden, wie auch die vielen anderen Attraktionen – von der Würstchenbude über die Festzelte – von den Schaustellern betrieben.
Beispiele für Volksfeste in Hilden sind z.B. die Schützenfeste oder das Itterfest.

Spezialmärkte (§ 68 Abs. 1 GewO)
Spezialmärkte sind dadurch gekennzeichnet, dass nur ganz bestimmte Waren feilgeboten werden. Zulässig sind z. B. Warenkategorien wie Möbel, Münzen, Töpferwaren, Kleinvieh oder Einrichtungsgegenstände. Auf den Spezialmärkten dürfen auch unterhaltende Tätigkeiten, wie z. B. Ritterspiele, angeboten werden.
Beispiele für Spezialmärkte in Hilden sind z.B. der Antik- und Trödelmarkt, der Büchermarkt, der Fabry-Markt, der Modelspielzeugmarkt, der 2nd Hand § Lifestyle Markt, der Weihnachtsmarkt oder auch das Winterdorf.

Jahrmärkte (§ 68 abs. 2 GewO)
Das Wort „Jahrmarkt“ drückt aus, dass sie meist lediglich einmal im Jahr stattfinden. Jahrmärkte werden deshalb oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines im Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz-, Pferde- oder Weinmärkte. Jahrmärkte hingegen sind ebenfalls Spezialmärkte, unterscheiden sich jedoch durch das breitere Warenangebot. Jahrmärkte sind z. B. Weihnachtsmärkte, Oktoberfeste und Mittelalterveranstaltungen.
Beispiele für Jahrmärkte in Hilden sind z.B. die Trödelmärkte.

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

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Volksfeste:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Spezialmärkte:

  • 500,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Jahrmärkte:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

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Der vollständige Antrag muss vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen.

  • Antrag Volksfest
  • Antrag Spezialmarkt
  • Antrag Jahrmarkt

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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
ja
+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-1323
ja
ja
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Freigabe Final
Wochen- und Spezialmärkte
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Gewerbeamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Wirtschaftsserviceportal - 1. Digitalisierungsstraße (Start: 1.7.2020)
Veranstaltungserlaubnis: OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung
10350
Inbetriebnahme NRW
01.07.2020 00:00:00
28.08.2020 00:00:00
15.10.2020 00:00:00
10.01.2022 00:00:00
10.01.2022 00:00:00
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In Arbeit
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