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Verwendung des kommunalen Wappens
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Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden, daher benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie das Wappen der Stadt Hilden verwenden wollen.

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Wenn Sie das Wappen oder die Fahne der Stadt Hilden verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der Stadt beantragen.

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Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden. Allerdings dürfen das Wappen und die Fahnen der Stadt Hilden durch eine Genehmigung der Stadt auch von Dritten verwendet werden.
Die Genehmigung zur Verwendung der Wappen oder Fahnen der Stadt Hilden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen. 

  • Es muss ausgeschlossen werden, dass durch die Verwendung des Wappens eine Verwechslungsgefahr mit städtischen Dienststellen und auch jeder Anschein eines amtlichen Charakters entsteht.
  • Weiterhin wird die Genehmigung nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass dadurch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entstehen könnte.
  • Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Hilden ist nicht möglich, wenn das Wappen zu Reklamezwecken oder ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen soll.
  • Die Genehmigung ist z. B. auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.

Bei der Erteilung der Genehmigung für die Verwendung des Wappens im kunstgewerblichen Bereich wird großzügig verfahren. Die Fraktionen im Rat der Stadt Hilden und die Parteien, aus denen sich die Ratsfraktionen bilden, dürfen das Stadtwappen unter Beachtung der „Richtlinien für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden“ führen.

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Beantragen Sie die Verwendung des Wappens beim Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden, Am Rathaus 1 in 40721 Hilden oder per Mail beim Bürgermeisterbüro .
Sollten keine Gründe gegen die Verwendung sprechen, erhalten Sie vom Bürgermeisterbüro die Genehmigung.

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Die Genehmigung muss vor der Verwendung des Wappens oder der Fahne beantragt werden.

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Die Stadt Hilden regelt die Nutzung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch die „Richtlinie für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden.“

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Stadt Hilden
I-01 Bürgermeisterbüro

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergermeisterbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1103
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Freigabe Final
Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltung durchführen
Engagement & Hobby
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Bund, Land, Kommunal
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit