Bauleitplanung0
05.10.2019 14:38:15
11.02.2022 09:57:22
2/3
NULL
§ 10 i.V.m. 10 a Absatz 2 Baugesetzbuch
Baugesetzbuch
BauGB
NULL
1
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Vorhaben- und Erschließungsplan
99012017000000
NULL

Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

NULL

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.

NULL

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen (§ 10 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung).

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich jeder Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Formloser Antrag des Bürgers.

NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
planung@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Vorhaben- und Erschließungsplan (Reifegrad: 1)
Land, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Land, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
10734
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit