NULL
05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 14:21:55
2/3
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
1
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Wahlschein
99128009000000
NULL

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein muss beantragt werden.

Briefwahl, Wahlschein, Wahlraum
  • Ein Wahlschein kann beantragt werden; danach werden Briefwahlunterlagen per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
NULL

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder möchten jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum ihre Stimme abgeben.
In diesem Fall können Sie einen Wahlschein beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Bei einem postalischen Versand durch die Stadt erhalten Sie neben dem  Wahlschein die Unterlagen für eine Briefwahl.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
NULL

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, der Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

NULL

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

NULL

Die Rücksendung der Wahlunterlagen durch den Wählenden (roter Umschlag) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.

NULL
Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
NULL
+49 2103 72-404
NULL
+49 2103 72-1152
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Wahlschein und Briefwahl
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Digitales Bürgerbüro Paderborn
10145
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit