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StrWG NRW

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Widmung einer Straße
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Wenn eine neue Straße z. B. zur Erschließung eines Baugebietes gebaut wird, so ist sie im rechtlichen Sinne zunächst eine Privatstraße. Städte und Gemeinden sollen aber öffentliche Straßen zur Verfügung stellen, d.h. aus privaten Straßen sollen öffentliche Straßen werden. Dieses geschieht durch die Widmungsverfügung.
Widmung, Straßenwidmung, Gemeindestraße, Anliegerstraße, öffentlicher Verkehr, Liegenschaften

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße grundsätzlich jedermann gestattet.
Durch die Widmungsverfügung werden die Straße in eine Straßenklasse eingestuft und die Straßen, Wege und Plätze erhalten ihre Einstufungen und ihre Beschränkungen auf bestimmte Benutzerzwecke - oder kreise.

Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht.

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Alle Regelungen des öffentlichen Rechts die Straßen betreffen, gelten ausschließlich für öffentliche Straßen und lassen sich nicht auf private Straßen übertragen.
Welche Bedeutung öffentliche Straßen zum Beispiel für das Baurecht haben, kann man u. a. daran erkennen, dass nach der Landesbauordnung NRW Gebäude nur auf solchen Grundstücken errichtet werden dürfen, die an einer öffentlichen Straße liegen.

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Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Sonderfälle der Widmung sind die Einziehung und die Teileinziehung.

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Stadt Hilden
IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
vermessung@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Widmung bzw. Einziehung einer Straße
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Bund, Land, Kommunal
Tiefbauamt
Bund, Land
Tiefbauamt
Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Verkehr
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit