Wohngeldgesetz
WoGG, WoGVwV, WoGV
Wohngeld ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Geld. Sie
bekommen Geld für Ihre Wohnkosten, wenn Sie selbst nicht genug Geld
haben.
Zum Beispiel: Für Ihre Mietwohnung, Eigentumswohnung oder für Ihr Haus.
Es gibt 2 Arten von Wohngeld:
Ob Sie Wohngeld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab: Wie viele Personen im Haushalt leben, wie viel Geld Sie verdienen, wie viel Miete Sie zahlen.
Wohngeld ist ein
finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten an Personen mit geringen Einkünften. Näheres regelt das Wohngeldgesetz.
Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre
Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst
genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.
Allgemeine Informationen:
Das Wohngeld kann an
Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gewährt
werden.
Mitteilungspflichten des Antragstellers:
In den Wohngeldbescheiden wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in den Verhältnissen zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen. Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, wenn der Wohngeldempfänger die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten hat. Hierfür können Sie den Vordruck "Mitteilung zur Veränderung" nutzen.
Dem ausgefülltem Antragsformular müssen Sie noch folgende Unterlagen beifügen:
Bei Mietern
Bei Eigentümern
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder:
Mietzuschuss können beantragen:
Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können beantragt werden:
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum selber bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und- wenn ja- in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Bewilligungszeitraum
Wohngeld
wird für einen
Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Zwei Monate vor Ende des
Bewilligungszeitraums
kann ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden. Die Voraussetzungen
werden dann
erneut geprüft. Wenn ein Anspruch besteht, wird die Leistung frühestens
ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag in der Wohngeldstelle
eingeht.
Unter anderem folgende Personengruppen können grundsätzlich
kein Wohngeld erhalten
Empfänger von:
Der Antrag auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
ist kostenfrei.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Neuerungen zum Wohngeldantrag
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Wohngeld:
FAQs zur "Wohngeld Plus" - Reform
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung