Wohngeld0
05.10.2019 14:38:15
10.12.2020 15:51:25
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§§ 27 und 28 Wohngeldgesetz

WoGG

WoGVwV

WoGV



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Wohngeld Änderung
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Die Höhe des Wohngeldes hängt zum Beispiel davon ab:

  • Anzahl der Personen in Ihrer Wohnung
  • wie viel Geld Sie verdienen
  • wie viel Miete Sie bezahlen

Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:

  • bei Umzug
  • wenn Sie gleichzeitig Geld vom Jobcenter oder der Grundsicherungsstelle bekommen.

Änderungen müssen Sie der Wohngeldstelle melden.


Wohngeldänderung, Wohngeldanspruch, Wohngeldaufhebung, Wohngeldrückforderung, Wohngeldverringerung, Wohngeldwegfall,

In den Wohngeldbescheiden wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in den Verhältnissen zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen. Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, wenn der Wohngeldempfänger die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten hat. 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. 

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände ändern, kann es zu einer Änderung des Wohngeldes kommen. 



Normalerweise bleibt das Wohngeld während des Bewilligungszeitraumes konstant. Ein Antrag auf Erhöhung der Wohngeldleistung kann gestellt werden, wenn

  • wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder erhöht
  • sich die Miete oder zu berücksichtigende Belastung um mehr als 15 v.H. erhöht
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 v.H. verringert hat

Ein Erhöhungsantrag kann nur gestellt werden, wenn der Höchstbetrag für die Miete oder Belastung noch nicht ausgeschöpft war und sich das Wohngeld erhöht.


Mitteilungspflichten des Antragstellers

Wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht oder die Miete um 15 % verringert, muss dies der Wohngeldstelle mitgeteilt werden. Auch die Verringerung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder muss der Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.

Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:

  • bei Umzug (für die neue Wohnung kann ein neuer Antrag gestellt werden)
  • wenn Sie gleichzeitig Transferleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) beziehen

Bei erheblichen Änderung der Wohn- und Einkommenssituation gemäß § 27 und § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Wohngeldstelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben. 

Das zu Unrecht gezahlte Wohngeld ist zu erstatten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bereits erbrachte Leistungen zu erstatten sind, soweit ein Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist. Für einen Verzicht auf die Erstattung lässt die genannte gesetzliche Regelung keinen Raum. 


Folgende Nachweise fügen Sie bitte Ihrer Veränderungsmitteilung bei:

  • Geburtsurkunde/Meldebescheinigung (Geburt/Auszug)
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
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entfällt
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Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wohngeldstelle@hilden.de
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Freigabe Final
Wohngeld
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 2)
Kommunal
Sozialamt, Wohnungsförderungsamt, Wohngeldamt
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Wohngeld: OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung
10092
Vorbereitung NRW
20.04.2020 00:00:00
01.06.2020 00:00:00
01.09.2020 00:00:00
27.04.2021 00:00:00
20.12.2021 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit