§§ 27 und 28 Wohngeldgesetz
Wohngeldgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldes http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
Wohngeldverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/
WoGG
WoGVwV
WoGV
Die Höhe des Wohngeldes hängt zum Beispiel davon ab:
Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:
Änderungen müssen Sie der Wohngeldstelle melden.
In den Wohngeldbescheiden wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in den Verhältnissen zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen. Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, wenn der Wohngeldempfänger die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände ändern, kann es zu einer Änderung des Wohngeldes kommen.
Normalerweise bleibt das
Wohngeld während des Bewilligungszeitraumes konstant. Ein Antrag auf Erhöhung
der Wohngeldleistung kann gestellt werden, wenn
Ein Erhöhungsantrag kann nur gestellt werden, wenn der
Höchstbetrag für die Miete oder Belastung noch nicht ausgeschöpft war und sich
das Wohngeld erhöht.
Mitteilungspflichten des
Antragstellers
Wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht oder die Miete um 15 % verringert, muss dies der Wohngeldstelle mitgeteilt werden. Auch die Verringerung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder muss der Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.
Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:
Bei erheblichen Änderung der Wohn- und Einkommenssituation gemäß § 27 und § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Wohngeldstelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben.
Das zu Unrecht gezahlte Wohngeld ist zu erstatten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bereits erbrachte Leistungen zu erstatten sind, soweit ein Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist. Für einen Verzicht auf die Erstattung lässt die genannte gesetzliche Regelung keinen Raum.
Folgende Nachweise fügen Sie bitte Ihrer Veränderungsmitteilung bei:
Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag
Wer erhält Wohngeld? – Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung