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05.10.2019 14:38:15
10.12.2020 13:43:44
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Bundesmeldegesetz
BMG
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Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
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Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

Umzug ins Ausland, Auswandern, Hauptwohnung, Wohnung, Alleinige Wohnung, Abmelden, Abmeldung, Auszug, Wegzug

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

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Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

keine

Persönlich:

  1. Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  2. Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  3. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  1. Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  2. Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  3. Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

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Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

keine
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Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Ummeldung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
An- und Ummeldung: OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
10124
Konzeption NRW
15.05.2020 00:00:00
01.12.2020 00:00:00
30.06.2021 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.03.2023 00:00:00
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In Arbeit
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