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Bundesmeldegesetz
BMG
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Wohnsitz Änderung
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Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen.

Wohnort, Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnungen, Status, Statuswechsel, Änderung, Änderung Hauptwohnung, Wechsel Hauptwohnung, Onlinetermin, Online-Termin

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

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Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn die meldepflichtige Person das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Sie haben mehrere Wohnungen und Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Keine

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Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

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Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Ummeldung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 0)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
An- und Ummeldung: OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung
Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag
10124
Konzeption NRW
15.05.2020 00:00:00
01.12.2020 00:00:00
30.06.2021 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.03.2023 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit