NULL
05.10.2019 14:38:15
04.10.2021 14:55:05
2/3
NULL
Ordnungswidrigkeitengesetz
OWiG
NULL
1
1
1
1
1
NULL
1
Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
99089072000000
NULL
Wenn Sie z.B. Strafzettel nicht in einer Summe bezahlen können, können Sie unter bestimmten Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren.
NULL

Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.

NULL
NULL

  • Antrag auf Zahlungserleichterungen
    Zahlungserleichterungen werden auf Ihren schriftlichen Antrag hin geprüft. Ein formloser Antrag ist zu Ihrem Termin mitzubringen oder kann schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) eingereicht/übersandt werden. Hierbei ist immer das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens anzugeben.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
    Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sind Nachweise (z.B. Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Zahlungsverpflichtungen…), aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen, mitzubringen.

Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.

  • Für Verwarnungsgelder können Zahlungserleichterungen nicht gewährt werden.
  • Bei bereits bei dem Amtsgericht Tiergarten anhängigen Erzwingungshaftverfahren sind Anträge auf Zahlungserleichterungen dorthin zu richten.
  • Durch eine Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung ist die Vollstreckung rechtskräftiger Forderungen nicht gehemmt. Erst mit der Genehmigung von Stundung oder Ratenzahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.

NULL
NULL
NULL
NULL
formloser schriftlicher Antrag
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
ordnungsamt@hilden.de
NULL
+49 2103 72-85608
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Recht & Ordnung
OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3)
Kommunal
Rechtsamt
Bund, Land, Kommunal
Ministerium der Justiz
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Justizleistung
Ministerium der Justiz
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
10243
zurückgestellt
01.04.2022 00:00:00
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit