Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.
Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.
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