Es gibt Tätigkeitsfelder, bei denen Sie neben der Gewerbeanmeldung zusätzlich Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies ist beispielsweise beim Handel mit hochwertigen Konsumgütern, wie Fahrzeugen oder Schmuck der Fall. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch Vorlage des Führungszeugnisses und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach.
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr