NULL
05.10.2019 14:38:15
17.03.2021 12:10:40
2/3
NULL
Gewerbeordnung
GewO
NULL
1
1
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben
99050055000000
NULL

Es gibt Tätigkeitsfelder, bei denen Sie neben der Gewerbeanmeldung zusätzlich Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies ist beispielsweise beim Handel mit hochwertigen Konsumgütern, wie Fahrzeugen oder Schmuck der Fall. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch Vorlage des Führungszeugnisses und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach.

NULL

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von

  1. hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
  2. Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  3. Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
  4. Edelsteine, Perlen und Schmuck
  5. Altmetallen

  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

NULL
NULL

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
  • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
  • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

  • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
  • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
  • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
formloser schriftlicher Antrag
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
NULL
+49 2103 72-85608
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Unternehmen
Querschnitt
OZG-Leistung Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung: Leika-Leistung Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben (Reifegrad: 3)
Bund, Land, Kommunal
Ordnungsamt, Gewerbeamt
Land
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
10574
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit