zuverlaessigkeitGewerbetreibende0
05.10.2019 14:38:15
10.12.2020 15:51:25
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§ 38 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__38.html]
Gewerbeordnung
GewO
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Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
99050055074000
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Unternehmen
Querschnitt
OZG-Leistung Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung: Leika-Leistung Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung (Reifegrad: 3)
Bund, Land, Kommunal
Ordnungsamt, Gewerbeamt
Land
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
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Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit